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Vogtlandwerkstätten gem. GmbH Greiz
1. Allgemeines und Geltung Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht noch einmal vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird, sind wir berechtigt, mit der Durchführung unserer Vertragspflichten Dritte zu beauftragen. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für deren Tätigkeit im gleichen Sinn. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages unwirksam sein oder Bedingungen fehlen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und zur Ergänzung der fehlenden Bestimmungen soll eine rechtswirksame Ersatzregelung treten, die dem aus diesem Vertrag erkennbaren Willen der Parteien nahe kommt.
2. Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss
Angebote sind unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preise und Liefermöglichkeiten. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. auch seitens unserer Vertreter und Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Dies gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Auftraggeber.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werkstatt am Tage der Rechnungsstellung, zuzüglich Verpackung, Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 7%, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Treffen bei Lohnarbeiten Arbeitsbeschreibungen, die als Grundlage unserer Kalkulation dienten, nicht zu und ergibt sich deshalb bei der Arbeitsausführung ein Mehraufwand, behalten wir uns eine Nachberechnung vor.
4. Liefer- und Leistungszeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Liefertermine und -fristen gelten als verbindlich. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns soweit entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten bei uns getilgt hat. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder Verwertung von uns gelieferter und noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware, gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit)Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. Mängelhaftung
Mangelansprüche bei offensichtlichen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware den Mangel schriftlich bei uns anzeigt, wobei die Absendung der Mängelanzeige für die Einhaltung der Frist genügt.
Die Verjährungsfrist für die Mangelhaftung beträgt bei neuer Ware ein Jahr und bei gebrauchter Ware sechs Monate, jeweils ab Lieferung. Beim Verbrauchsgüterkauf (Vertrag mit Privatendabnehmern) beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuer Ware zwei Jahre und bei gebrauchter Ware ein Jahr, jeweils ab Lieferung. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
Soweit ein Mangel vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung wird nach unserer Wahl beim Vertragspartner innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder bei uns vorgenommen.
Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch unser Verschulden nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist, hat der Kunde das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen, den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach dem zweiten Versuch als fehl geschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden, ist unsere Haftung wie unten im Punkt Haftung beschrieben begrenzt.
Wird die Ware nicht entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet und/oder werden andere als von uns empfohlene Ersatz-, Einweg- oder Verbrauchsmaterialien verwendet, so sind hierdurch entstandene Mängel von der Haftung ausgenommen.
Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und beinhaltet keine kostenlose Wartung der Ware.
7. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an Vogtlandwerkstätten gGmbH Greiz, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eitel, Greizer Straße 1 in 07957 Langenwetzendorf, Ortsteil Naitschau, werkstattladen@vogtlandwerkstaetten.de.
8. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie den Wertersatz vermeiden, wenn Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert bis zu 40,00 € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
9. Haftung
Wir, so wie unsere Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund ausschließlich nach den folgenden Regelungen.
Wir haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um einen der folgenden Fälle:
Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten;Schadensersatzansprüche wegen Übernahme eines Beschaffenheitsrisikos oder einer Garantie.
Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haften wir nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.
Bei Verträgen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist unsere Haftung außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung zudem der Höhe nach auf den für uns bei Vertragsschluss vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.
Im Falle des Weiterverkaufs ist der Vertragspartner allein für die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Er hält uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
10. Gesamthaftung
Eine weitere Haftung auf Schadenersatz als in Pkt. 9 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt auch soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schaden, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der jeweilige Werkstattstandort.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Greiz, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Langenwetzendorf, den 01.02.2007

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