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Ausgleichsabgaben




Mit sozialem Engagement Kosten reduzieren.

50% der in Rechnung gestellten Arbeitskosten können Sie gemäß § 140, SGB IX mit der Aus-
gleichsabgabe verrechnen.

Endverbraucher, die nicht vorsteuerabzugs-
berechtigt sind, haben einen weiteren Vorteil:
Da wir gemäß § 12 UstG in der Regel einen Steuersatz von 7% (statt 19%) auf den Nettorechnungsbetrag erheben, ergibt sich für diese Kundengruppe
ein Preisvorteil von 12%!

Für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz für behinderte Menschen müssen bis zu 260 Euro Ausgleichsabgabe je Monat gezahlt werden.

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